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Wer ist öffentlich bestellter
und vereidigter Sachverständiger?
Auf wichtigen Gebieten der Industrie, des Handels und der Dienstleistungen
bestellen
die Industrie- und Handelskammern Sachverständige. Rechtsgrundlage hierfür
ist
§ 36 Gewerbeordnung. Öffentlich bestellt werden kann nur, wer zuvor auf dem
betreffenden Fachgebiet seine besondere Sachkunde nachgewiesen hat
und
dessen persönliche Eignung gegeben ist.
Die
Bezeichnung "Sachverständiger" ist nicht gesetzlich geschützt. Die
Anerkennung
von privaten Sachverständigenverbänden ist nicht mit der öffentlichen
Bestellung und
Vereidigung gleichzusetzen. Nur die öffentliche Bestellung ist die vom
Gesetzgeber
vorgesehene Auszeichnung besonders qualifizierter Sachverständiger.
Wodurch zeichnet sich ein
öffentlich
bestellter Sachverständiger aus?
Besondere Sachkunde
Der öffentlich bestellte Sachverständige muss in einem offiziellen
Antragsverfahren
einen anspruchsvollen Nachweis über seine "besondere" Sachkunde führen.
Darunter
versteht man überdurchschnittliche Fachkenntnisse, praktische Erfahrungen
auf dem
beantragten Sachgebiet und die Fähigkeit der Gutachtenerstattung.
Vertrauenswürdigkeit
Die Zuverlässigkeit und Integrität werden vor der öffentlichen
Bestellung überprüft.
Objektivität
Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und
persönlich zu
erfüllen sowie seine Gutachten unparteiisch zu erstatten.
Schweigepflicht
Er muss die ihm bei der Ausübung seiner Tätigkeit anvertrauten Privat-
und Geschäfts-
geheimnisse wahren. Bei unbefugter Verletzung seiner Schweigepflicht kann er
streng
bestraft werden.
Überwachung
Der Sachverständige wird durch die Stelle, die ihn öffentlich bestellt
hat, beaufsichtigt.
Sie kann ihm die Bestellung entziehen, wenn er seine
Sachverständigenpflichten
verletzt.
Woran erkennt man einen
öffentlich
bestellten Sachverständigen?
An der Bezeichnung
Er muss die Bezeichnung "von der (Industrie- und) Handelskammer ...
öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger für ... " führen.
Am
Stempel
Er führt einen Rundstempel. Aus diesem Stempel ist ersichtlich, für
welches Sachgebiet
und von welcher öffentlich rechtlichen Institution
er bestellt ist.
Am
Ausweis
Öffentlich bestellte Sachverständige haben einen offiziellen Ausweis,
den sie auf
Verlangen vorzeigen müssen und in dem Personalien,
Bestellungsbehörde und
Sachgebiet angegeben sind.
Wann kann ein öffentlich
bestellter Sachverständiger helfen?
Immer, wenn eine unabhängige
fachliche Information oder Beratung benötigt wird, ein
Schaden beurteilt,
eine Sachverhalt bewertet, ein fachlicher Streit außergerichtlich
geklärt
oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken
festgestellt werden muss. Als Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien kann
der
Sachverständige Streitfragen außergerichtlich schnell und verbindlich
entscheiden.
Dipl.-Ing. Burkhard Höder, Geschäftsführer der H.u.R. GmbH, wurde von der
Handelskammer Hamburg als Sachverständiger für Schadstoffe in Innenräumen
öffentlich bestellt und vereidigt.
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