DIPL.-ING. HÖDER UND RABE GmbH         

 

            Unabhängiges Ingenieur- und Sachverständigenbüro

   

Gefahrstoffe am Arbeitsplatz

Weitere Informationen zu diesem Thema liegen im Download-Bereich für Sie bereit.

An vielen Arbeitsplätzen kommen Arbeitnehmer mit Gefahrstoffen in Berührung - also mit Stoffen, von denen Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen können. Beim Umgang mit diesen Stoffen müssen angemessene Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Andernfalls drohen ein erhöhter Krankenstand und Berufskrankheiten mit allen Konsequenzen für den Betrieb und die betroffenen Beschäftigten. Ein angemessener Schutz vor Gefahrstoffen gehört also zur vorbeugenden Gefahrenabwehr. Er wird aber auch vom Chemikaliengesetz und der Gefahrstoffverordnung gefordert.

 

 

Rechtliche Vorgaben

Die Gefahrstoffverordnung fordert vom Arbeitgeber, dass eventuelle Gefährdungen durch Gefahrstoffe ermittelt und
weitgehend vermieden werden. Das beginnt mit der Ermittlung, an welchen Arbeitsplätzen mit welchen  Gefahrstoffen umgegangen wird. Zu klären ist, an welchen Orten und zu welchen Zeiten (auch: wie häufig) die betreffenden Stoffe in die Luft freigesetzt werden - und welche Beschäftigten diesen Stoffen wie lange ausgesetzt sind. Auch der Hautkontakt zu Gefahrstoffen muss ermittelt werden. Dies alles ist in einem Gefahrstoff-Kataster aufzuzeichnen und laufend zu aktualisieren. 

 

Im nächsten Schritt ist zu überprüfen, ob die Gefährdungen verringert werden können - zum Beispiel durch den Einsatz von weniger gefährlichen Stoffen, oder durch Änderungen am Arbeitsverfahren. Insbesondere fordert die Gefahrstoffverordnung, dass gefährliche Gase, Dämpfe und Stäube entsprechend dem Stand der Technik abgesaugt und unschädlich gemacht werden. Dies ist an allen Arbeitsplätzen des Betriebes, an denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, durchaus mit vertretbarem Aufwand zu erreichen. Erfahrungen aus der Praxis zeigen jedoch, dass lüftungstechnische Erfassungseinrichtungen (Absaugungen) nicht immer zufriedenstellend installiert sind.

 

Messung von Gefahrstoffen

Schließlich muss das verbleibende Ausmaß der Gefährdungen durch die verwendeten Stoffe ermittelt werden. Auf eine Messung von Gefahrstoffen kann nur dann verzichtet werden, wenn sehr geringe Mengen verwendet werden, oder aber wenn das Ergebnis von Messungen eindeutig vorhergesagt werden kann.

Als Messtechnik hat sich insbesondere die so genannte aktive Probenahme bewährt: Eine kleine, batteriebetriebene Pumpe wird am Gürtel einer Person befestigt, die am Messtag typische Arbeiten ausführt. Vor die Pumpe wird ein speziell gefülltes Röhrchen bzw. ein Filter geschaltet und und am Kragen der Messperson befestigt. Während Luft hindurchgesogen wird, bleiben die zu messenden Stoffe im Röhrchen oder Filter hängen. Im Labor werden diese Stoffe in Lösung gebracht und analysiert. Aus der Menge der gesammelten Substanz und dem Luftvolumen lässt sich die durchschnittliche Konzentration des Stoffes in der Luft errechnen.

 

Je nach Ergebnis kann es erforderlich sein, die Messungen in festen Abständen zu wiederholen. Durch diese Kontrollmessungen wird sicher gestellt, dass eine Verschlechterung der Situation erkannt und behoben werden kann.

Betriebsanweisungen und Unterweisung


 
Nach Abschluss all dieser Untersuchungen muss das Personal durch verständliche Betriebsanweisungen und jährliche Unterweisungen über die Gefährdungen und deren Vermeidung unterrichtet werden


UNSERE DIENSTLEISTUNGEN IM BEREICH GEFAHRSTOFFE AM ARBEITSPLATZ:

Die H.u.R. - Dipl.-Ing. Höder und Rabe GmbH -  ist ein unabhängiges Sachverständigenbüro für Arbeits- und Umweltschutz, dessen Mitarbeiter über langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet der Planung, Durchführung und Bewertung von Gefahrstoffmessungen am Arbeitsplatz verfügen.

Das Sachverständigenbüro H.u.R. bietet einzelne Dienstleistungen, aber auch Komplettlösungen rund um das Thema Gefahrstoffe am Arbeitsplatz an:

1. Einzellösungen

  • Luftmessungen gemäß den Technischen Regeln Gefahrstoffe (TRGS) 402/403 und § 18 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):

    - Luftprobenahmen mit zuverlässigen, anerkannten Messmethoden 
    - Analytische Auswertung der Proben durch akkreditierte Laboratorien
    - Messberichte gemäß TRGS 402 und Gutachten hinsichtlich des Stands der Technik
    - Wiederkehrende Kontrollmessungen gemäß TRGS 402, auf Wunsch: Terminkontrolle zur
      Einhaltung von Kontrollmessplänen
     
  • Technische Prüfungen

    - Überprüfung der tatsächlichen Wirksamkeit von Lüftungssystemen
    - Messung des Luftwechsels im Raum und an den jeweiligen Arbeitsplätzen mit Hilfe der
      Spurengasmethode
    - Überprüfung aller relevanten Parameter von Klimaanlagen gemäß DIN 1946 Teil 4
     

2. Komplettlösungen

  • Einmaliger Einsatz

    - Erfassung und Bewertung aller im Unternehmen vorhandenen Gefahrstoffe   
      (Gefahrstoffkataster gemäß § 16 Abs. 3a GefStoffV)
    - Ersatzstoffprüfungen gemäß § 16 GefStoffV
    - Arbeitsbereichsanalysen gemäß TRGS 402 für die Bereiche im Unternehmen, in denen mit
      Gefahrstoffen umgegangen wird
    - Auf Wunsch: Präsentation der Ergebnisse
     
  • Ständige Betreuung

    - Laufende Aktualisierung von Gefahrstoffkatastern
    - Laufende Beratung am Telefon oder vor Ort (Beratervertrag)