DIPL.-ING. HÖDER UND RABE GmbH         

 

            Unabhängiges Ingenieur- und Sachverständigenbüro

   

Lärm und Geräusche am Arbeitsplatz

LÄRM-EINWIRKUNGEN AN
GEWERBLICHEN ARBEITSPLÄTZEN...

 

An vielen Arbeitsplätzen im gewerblichen Bereich sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Lärmbelastungen ausgesetzt. Lärm gehört hier zu den häufigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz. Schätzungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gehen davon aus, dass ca. 5 Millionen Beschäftigte in Deutschland gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt sind. Übermäßige Lärmeinwirkungen gefährden jedoch nicht allein nur das Gehör, sondern können auch das Risiko für Erkrankungen des Herz-Kreislauf- und des Verdauungssystems erhöhen.

Aus diesem Grund werden Unternehmern und Betreibern von lärmemittierenden Maschinen und Anlagen von den Berufsgenossenschaften zahlreiche Verpflichtungen auferlegt, z.B. hinsichtlich der

  • Auswahl und des Betriebes geräuscharmer Maschinen und Arbeitsverfahren
     
  • Gestaltung von Arbeitsräumen entsprechend den fortschrittlichen Regeln der Lärmminderungstechnik
     
  • Pflicht zur Ermittlung und Kennzeichnung von Lärmbereichen
     
  • Durchführung von Gehörvorsorge-Untersuchungen.

 

... UND AN BÜROARBEITSPLÄTZEN

 

In Büros schaffen Telefon, Telefax, Drucker, Kopierer usw. eine häufig als unangenehm empfundene Lärmkulisse.  Für Unbeteiligte sind die Gespräche anderer oftmals die störendste Lärmquelle im Büro. Bereits relativ geringer Lärm kann Stress begünstigen und die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen. Gemäß Arbeitsstättenverordnung beträgt der Grenzwert für den maximal zulässigen Schallpegel an Arbeitsplätzen mit überwiegend geistigen Tätigkeiten 55 dB (A). Dieser Wert wird erfahrungsgemäß häufig nicht eingehalten. Auch die Forderung der Bildschirmarbeitsplatz-Verordnung, wonach der Lärm an Bildschirmarbeitsplätzen so gemindert werden muss, dass die Sprachverständigung und Konzentration nicht gestört werden, wird vielfach nicht erfüllt.
 

UNSERE DIENSTLEISTUNGS-ANGEBOTE:

Im gewerblichen Bereich:

  • Erstellung von Lärmkatastern zur Ermittlung von kennzeichnungspflichtigen Lärmbereichen
     
  • Hilfestellung bei der Aufstellung von Lärm-Minderungsprogrammen gemäß der Unfallverhütungsvorschrift Lärm
     

An Büroarbeitsplätzen:

  • Messung und Beurteilung der Lärm- und Geräuscheinwirkungen am Arbeitsplatz (z.B. im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
     
  • Prüfung von Arbeitsplätzen auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für den zulässigen Schallpegel (Arbeitsstättenverordung)
     
  • Erarbeitung von raumakustischen Optimierungsvorschlägen.